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Reisen mit Lithium-Batterien

Rollstühle / Mobilitätshilfen mit Lithium-Batterien

  • Sie sollten sich mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug mit dem EGYPTAIR-Verkaufsbüro oder unserem Callcenter in Verbindung setzen, um uns Ihre Anfrage mitzuteilen.
  • EGYPTAIR akzeptiert verschiedene Arten von batteriebetriebenen Rollstühlen als aufgegebenes Gepäck, wie etwa Rollstühle mit Trockenbatterie, Gelbatterie oder auslaufsichere elektrische Batterie. (Nass-Batterien Werden Nicht Akzeptiert)
  • Lithium-Ionen-batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Mobilitätshilfen können als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden, vorausgesetzt, die Batterie muss von einem Typ sein, der den Prüfanforderungen der Vereinten Nationen (UN) gemäß dem UN Handbuch der Tests und Kriterien, Teil III Abschnitt 38.3 entspricht. Zur Einhaltung der internationalen Sicherheitsvorschriften für den Luftverkehr müssen bestimmte Sicherheitsverfahren befolgt werden, auf die wir Sie bei der Buchung hinweisen.
  • Bitte wenden Sie sich an das EGYPTAIR-Verkaufsbüro oder unser Callcenter, um Hilfe zu erhalten, und teilen Sie uns das Gewicht und die Größe Ihres Rollstuhls, den für Ihren batteriebetriebenen Rollstuhl verwendeten Batterietyp und die Wattstunden der Lithium-Ionen-Batterie mit, falls Ihr Rollstuhl mit einem Lithium-Ionen betrieben wird.
  • Rollstühle mit Lithium-Ionen-Batterie oder ähnliche Mobilitätshilfen wie Roller sind im Luftverkehr erlaubt, jedoch unter folgenden Bedingungen:
  1. Die Batterien müssen von einem Typ sein, der die Test-Anforderungen im UN-Handbuch erfüllt.
  2. Es wird empfohlen, dass Kunden mit jedem Betreiber im Voraus eine Vereinbarung treffen.
  3. Einige Rollstühle haben einen Schlüssel, der in die Aus-Position geschaltet, abgezogen und dem Kunden zur sicheren Aufbewahrung übergeben werden kann. Andere elektronische Rollstühle werden jedoch mit einem Druckknopf ein- und ausgeschaltet.

Rollstühle mit Lithium-Ionen-Batterie werden gemäß den folgenden Richtlinien akzeptiert: 

Rollstühle mit fester Batterie

  • Die Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten.
  • In der Passagierkabine dürfen maximal eine Ersatzbatterie bis zu 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien bis zu je 160 Wh mitgeführt werden.
  • Batterieklemmen sind gegen Kurzschlüsse geschützt, z.B. Durch Einschließen in einen Batteriebehälter.
  • Die Batterie muss sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt sein und normalerweise als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden.
  • Stromkreise wurden unterbrochen (mittels Schalter) oder die Pole getrennt und isoliert
  • Die Mobilitätshilfen müssen so transportiert werden, dass sie vor Beschädigungen durch den Transport von Gepäck, Post oder anderer Fracht geschützt sind

Rollstühle mit abnehmbarer Batterie

  • Die Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten.
  • In der Passagierkabine dürfen maximal eine Ersatzbatterie bis zu 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien bis zu je 160 Wh mitgeführt werden.
  • Die Batterie muss entfernt werden.
  • Der Rollstuhl/die Mobilitätshilfe darf dann ohne Einschränkung als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
  • Die Batterie muss durch Isolieren der Pole gegen Kurzschluss geschützt werden (z. B. durch Abkleben freiliegender Pole).
  • Die entnommene Batterie muss vor Beschädigungen geschützt werden, indem jede Batterie in eine Schutzhülle gelegt wird. Die Batterie muss in der Passagierkabine mitgeführt werden.
  • Das Entfernen der Batterie aus dem Gerät muss gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Gerätebesitzers erfolgen.

 
Wie werden die Wattstunden ermittelt:

Wenn die Batterie, die Sie versenden möchten, eine Nennleistung von 11,1 Volt und 4.400 mAh pro Zelle hat:

  • 4.400 mAh sind 4.400 Milliamperestunden. Da die meisten Batterien eine niedrige Amperestundenzahl haben, werden sie in Milliampere pro Stunde (mAh), einem Tausendstel einer Amperestunde (Ah), angegeben.

  • Da eine Milliamperestunde ein Tausendstel einer Amperestunde ist, teilen Sie 4.400 mAh durch 1.000, um den Wert in Amperestunden (Ah) zu erhalten.

(4.400 mAh ÷ 1000 = 4,4 Amperestunden)

  • Um die Wattstunden in dieser Batterie zu bestimmen, multiplizieren Sie 11,1 Volt mit 4,4 Amperestunden:

(11,1 V x 4,4 Ah = 48,8 Wh)


Lithiumbatterien in elektronischen Geräten

  • Lithium-Ionen-Batterie mit einer Nennleistung von 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh dürfen als Ersatzbatterie nur im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Lithium-Ionen/Metall (jeglicher Wattstunden) z.B.: Hoverboards, Soloräder, Lufträder, Elektrofahrräder, Segway, Autobatterien, Unterwasserlampen usw. sind nicht gestattet.
  • Lithium-Ionen: E-Zigaretten, E-Pfeifen und andere persönliche Vaporizer sind nicht erlaubt, außer wenn sie in Geräten installiert sind. Das Aufladen und die Nutzung an Bord sind verboten.
  • Lithium-Ionen: Powerbank (weniger als 20.000 mAh nicht mehr als 2 Stück, zwischen 20.000 – 32.000 mAh nicht mehr als 1 Stück, mehr als 32.000 mAh sind nicht erlaubt). Das Aufladen an Bord ist verboten.
  • Verboten sind Lithium-Ionen-Batterien, Lithium-Metall-Batterien oder Powerbanks ohne deutliche Markierung des Wattstunden- oder Lithium-Metall-Gehalts oder bei denen die Wattstundenzahl nicht berechnet werden kann.

 
Verfahren für Ersatzbatterien an Sicherheitskontrollpunkten:

  • Die freiliegenden Anschlüsse müssen mit Plastikband abgeklebt werden, oder.
  • Legen Sie sie in eine Plastiktüte, oder.
  • Lassen Sie sie in der Originalverpackung.

Ob eine Lithiumbatterie in der Luft transportiert werden kann oder nicht, hängt von ihrer Konfiguration und ihrer Wattstundenzahl (Wh) (für wiederaufladbare Lithium-Ionen/Polymer-Batterien) oder Lithium-Inhalt (LC) (für nicht wiederaufladbare Lithium-Metall-Batterien) ab. Da wir nur Flughäfen mit gründlichen Sicherheitskontrollen anfliegen, werden Ihre Gegenstände beschlagnahmt, wenn sie den Anforderungen nicht entsprechen.

Hinweis:

  • Aus Sicherheitsgründen sind elektronische Zigaretten verboten (Gebrauch/Aufladen im Flugzeug). Elektronische Zigaretten dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
  • Aus Sicherheitsgründen sind Powerbanks an Bord verboten (Benutzung/Aufladen).

Intelligente Taschen:

Die Beförderung von „Intelligenten Taschen (Smart Bag)“, die mit einer Lithiumbatterie oder einer Lithiumbatterie-Powerbank betrieben werden, muss die unten aufgeführten Anforderungen erfüllen:

Für Handgepäck

  • Intelligente Taschen sind in der Kabine erlaubt, wenn die Batterie herausnehmbar ist und die Größen- und Gewichtsgrenzen für Handgepäck von EGYPTAIR eingehalten werden.
  • Der Akku kann installiert bleiben, wenn die Intelligente Tasche vollständig ausgeschaltet ist.
  • Wenn das Gepäckstück nicht ausgeschaltet oder die Batterie nicht entfernt werden kann, ist das Gepäckstück auf MS-Flügen nicht erlaubt.

Für kontrolliertes Gepäck

  • Intelligente Taschen sind im aufgegebenen Gepäck erlaubt, wenn die Batterie entfernt und in der Kabine mitgeführt wird.
  • Wenn eine Intelligente Taschen die Größen-/Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck für die Strecke überschreitet und die Batterie nicht herausnehmbar ist, kann sie nicht auf einem EGYPTAIR-Flug mitgeführt werden.